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Ausgaben für Miete und Energie steigen / Landesprogramm notwendigSoVD: Land und Kommunen müssen stärker Eigentum an Wohnungsbeständen sichern
LV Niedersachsen 4. September 2026 Hannover
Die Menschen in Niedersachsen geben im Durchschnitt monatlich über 1.100 Euro für Wohnen und Energie aus. Vor zehn Jahren waren es nur rund 880 Euro. Das geht aus aktuellen Zahlen des niedersächsischen Landesamts für Statistik (LSN) hervor. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen sieht darin eine weitere Verschärfung des Wohnungsmarkts und fordert, dass Kommunen Wohnungsbestände aufkaufen und sie nicht renditeorientierten Investor*innen überlassen. Auch die Landeswohnungsgesellschaft ist hier gefordert.
Fast 40 Prozent ihrer privaten Konsumausgaben geben niedersächsische Haushalte für Miete und Energie. Laut LSN ist dieser Wert in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. „Das zeigt, wie dramatisch die Lage auf dem niedersächsischen Wohnungsmarkt ist. Die Menschen suchen nicht nur händeringend nach Wohnraum, sondern zahlen auch immer mehr Miete. Gerade für Menschen mit wenig Geld ist das ein massives Problem. Oft wird dann an Lebensmitteln oder an der Gesundheit gespart“, macht Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen, deutlich.
Aus Sicht des größten Sozialverbands in Niedersachsen sei es an der Zeit, dass die Kommunen sich stärker einschalteten. „Der Großteil des Wohnungsbestands muss wieder in kommunale Hand. Nur so sind die Mieter*innen vor Wucher und Kündigungen geschützt“, betont Swinke. Die Kommunen müssten von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen und die Landesregierung müsse für eine bessere finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden sorgen, damit das auch möglich sei. „Es kann nicht sein, dass den Kommunen das Geld fehlt, um ihr Vorkaufsrecht einzusetzen“, kritisiert Swinke. Es brauche dringend ein Landesprogramm für eine bessere Unterstützung der Kommunen und der ihrer Wohnungsunternehmen, damit die Mieten vor Ort bezahlbar bleiben. „Auch die Landeswohnungsgesellschaft ist hier in der Pflicht. Sie muss Einfluss auf den Wohnungsmarkt nehmen und endlich ausreichend in neuen Wohnraum investieren“, fordert der Vorstandsvorsitzende abschließend.
Stefanie Jäkel
Leiterin Abteilung Presse und Kommunikation
Landespressesprecherin
SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
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SoVD-Kreisvorsitzender Hans-Dieter BrandSoziale Sicherungssysteme dürfen nicht durch Rentenkürzungen geschwächt werden
HB 2. September 2026 Stadthagen
Der SoVD-Kreisverband Schaumburg sieht die aktuellen Diskussionen über Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung mit großer Sorge. Insbesondere die Überlegungen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren sowie bewährte Möglichkeiten des gleitenden Übergangs in den Ruhestand einzuschränken oder abzuschaffen, würden viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unmittelbar treffen.
Dazu erklärt der Kreisvorsitzende des SoVD-Kreisverbandes Schaumburg, Hans-Dieter Brand:
„Wer jahrzehntelang gearbeitet, Beiträge gezahlt und damit unseren Sozialstaat mitfinanziert hat, muss sich darauf verlassen können, im Alter eine verlässliche und gerechte Rente zu erhalten. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren ist keine Sonderleistung, sondern Ausdruck von Respekt gegenüber Menschen, die oft über vier Jahrzehnte hinweg ihren Beitrag für unsere Gesellschaft geleistet haben.“
Nach Auffassung des SoVD gefährden der Verlust von Industriearbeitsplätzen und eine zunehmende Unsicherheit auf dem Arbeitsmarkt bereits heute die finanzielle Grundlage der Sozialversicherungssysteme. Statt zusätzliche Belastungen für Beschäftigte und Rentnerinnen und Rentner zu schaffen, müsse die Politik alles daransetzen, sichere und tariflich abgesicherte Arbeitsplätze zu erhalten.
„Wer den Menschen die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren nimmt, sendet das fatale Signal, dass lebenslange Arbeit und Verlässlichkeit nicht mehr honoriert werden. Gerade Beschäftigte in körperlich und psychisch belastenden Berufen erreichen das Rentenalter oft nur mit großen Anstrengungen. Für sie ist die Möglichkeit eines abschlagsfreien Renteneintritts ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit“, so Brand weiter.
Der SoVD-Kreisverband Schaumburg warnt davor, die Herausforderungen der Rentenversicherung allein durch Leistungskürzungen lösen zu wollen. Notwendig seien vielmehr eine Stärkung der Beschäftigung, eine gute Lohnentwicklung, mehr Tarifbindung und Investitionen in die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
„Starke soziale Sicherungssysteme sind kein Hemmnis für wirtschaftliche Entwicklung, sondern eine ihrer wichtigsten Voraussetzungen. Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung schaffen Vertrauen, Sicherheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wer diese Systeme schwächt, riskiert soziale Spaltung und Vertrauensverlust in die demokratischen Institutionen“, betont Brand.
Der SoVD-Kreisverband Schaumburg fordert deshalb die politisch Verantwortlichen auf, Reformen an den Bedürfnissen der Menschen auszurichten und das Vertrauen der Beschäftigten, Rentnerinnen und Rentner sowie ihrer Familien nicht zu gefährden.
„Eine Politik, die soziale Sicherheit abbaut, schafft keine Zukunft. Eine Politik, die gute Arbeit sichert und soziale Gerechtigkeit stärkt, dagegen schon.“, so das abschließende Fazit von Hans-Dieter Brand.
SoVD-Kreisverband Schaumburg - Kreisvorsitzender Hans-Dieter Brand - Email: h-d.brand@sovd-shg.de - Telefon +49 173 6080510
Taktung und Barrierefreiheit müssen besser werdenReaktivierung von Bahnstrecken reicht nicht: SoVD verlangt konsequente ÖPNV-Ausbaupläne
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen begrüßt die Entscheidung des Landes Niedersachsen, vier stillgelegte Bahnstrecken zu reaktivieren. Niedersachsens größter Sozialverband macht dabei aber auch deutlich, dass notwendige Verbesserungen beim bestehenden Bus- und Bahnverkehr nicht aufgeschoben werden dürfen.
Vier Bahnstrecken in Niedersachsen, die bislang außer Betrieb waren, sollen in den nächsten Jahren wieder nutzbar gemacht werden. „Das ist ein wichtiger Schritt, wenn es darum geht, Mobilität sozial gerechter zu gestalten. Gerade im ländlichen Raum können reaktivierte Bahnstrecken dazu beitragen, dass Menschen besser zur Arbeit, ins Kino oder zum Arzt kommen“, erläutert Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen.
Doch dabei dürfe es das Land nicht belassen. „Der bestehende ÖPNV muss trotzdem konsequent und vor allem kurzfristig ausgebaut werden. Das ist insbesondere für Ältere, Menschen mit Behinderung oder einem geringen Einkommen von großer Bedeutung. Bus und Bahn müssen barrierefrei und auch bezahlbar sein“, fordert der Vorstandsvorsitzende. Eine gute Mobilitätswende zeige sich nicht allein in neuen Gleisen, sondern an vielen aufeinander abgestimmten Bausteinen und ist dann erfolgreich, wenn Menschen tatsächlich zuverlässig von A nach B kommen – unabhängig davon, ob sie ein Auto besitzen.
„Deshalb müssen Buslinien ausgebaut und auf Bahnanschlüsse abgestimmt werden, damit Fahrten auch am Abend und am Wochenende problemlos möglich sind. Auch die Taktung und die Barrierefreiheit sind in Niedersachsen verbesserungswürdig“, kritisiert Swinke. Der Nahverkehr nutze niemandem, wenn nur alle zwei Stunden ein Bus kommt oder ein Mensch im Rollstuhl nicht mitfahren kann. „Rufbusse und Angebote auf Anfrage können hier zwar helfen. Sie dürfen aber nicht ein gut ausgebautes ÖPNV-Netz ersetzen“, betont der niedersächsische SoVD-Chef.
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Wirtschaft, Klima und Menschen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werdenKlimaziele verschieben? SoVD zeigt sich fassungslos über Aussage des Ministerpräsidenten
LV Niedersachsen 7. August 2026 Hannover
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen zeigt sich fassungslos auf die Aussage von Ministerpräsident Olaf Lies, die Klimaziele erst später umzusetzen, wenn dadurch Arbeitsplätze und Industrie gesichert würden. Aus Sicht des SoVD müsse angesichts der derzeitig deutlich werdenden Folgen des Klimawandels mehr und nicht weniger getan werden.
In der Wochenzeitung „Die Zeit“ hat Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies in Aussicht gestellt, die Klimaneutralität zugunsten der Wirtschaft weiter nach hinten zu schieben. Der SoVD reagiert fassungslos auf diese Idee. „Wir alle spüren gerade sehr deutlich die Folgen des Klimawandels. Mittlerweile sind schon fast 10.000 Menschen aufgrund der Hitze gestorben. Das betrifft vor allem Ältere und andere vulnerable Gruppen. In anderen Fällen wäre bei so vielen Todesopfern bereits ein Krisengipfel der Landes- und Bundesregierung einberufen worden. Stattdessen macht der Ministerpräsident deutlich, dass ihm Wirtschaft wichtiger ist als der soziale Aspekt und das Leben der Menschen“, betont Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen.
Dabei ärgert ihn vor allem die Argumentation: „Durch solche Aussagen werden alle gegeneinander ausgespielt und den Bürger*innen suggeriert, dass Klimaschutz nicht so wichtig sei. Das ist eine fatale Fehlkommunikation.“ Viel wichtiger sei es, neue Wege zu gehen, wenn es um Klimaschutz, Wirtschaft und Menschen gehe. „Die Politik hat die Umsetzung der Klimaneutralität lang genug verschlafen. Jetzt einfach so weiterzumachen und sie nach hinten zu schieben, hilft keinem. Wir brauchen schnelle Maßnahmen und innovative Ideen. Vor allem erwarten wir Geschlossenheit und eine Orientierung an den Bedürfnissen der Menschen in unserem Land“, so Swinke.
Dabei betont der größte Sozialverband in Niedersachsen, dass die Sicherung von Arbeitsplätzen und Menschenleben Hand in Hand gehen müssen. „Niemandem nutzt eine florierende Wirtschaft, wenn Menschen in Pflegeheimen sterben und es keinen kommunalen Hitzeschutz gibt“, macht der Vorstandsvorsitzende deutlich.
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Sozialverband sieht die niedersächsischen Sparkassen in der VerantwortungSoVD fordert kostenfreies Basiskonto für Menschen mit geringem Einkommen
LV Niedersachsen 3. August 2026 Hannover
Für viele Menschen steigen die Gebühren ihres Girokontos immer weiter an. Fast jede*r Vierte zahlt jährlich mindestens 100 Euro. Für Sozialleistungsbeziehende wird das zunehmend zum Problem, denn ein Girokonto ist Voraussetzung für die Auszahlung der Leistungen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen fordert die Landesregierung deshalb auf, sich auf Bundesebene für ein kostenfreies Basiskonto einzusetzen und die niedersächsischen Sparkassen in die Pflicht zu nehmen, ihrer besonderen Verantwortung für die finanzielle Daseinsvorsorge gerecht zu werden.
Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Innofact sind die Girokontogebühren für jede fünfte Person in Deutschland innerhalb des vergangenen Jahres gestiegen. Fast jede*r Vierte zahlt inzwischen mindestens 100 Euro jährlich. Unter Sparkassenkund*innen sogar mehr als ein Drittel. Besonders belastend sind diese Kosten für Menschen im Leistungsbezug oder mit geringem Einkommen. Denn: Ein Girokonto ist Voraussetzung für die Auszahlung staatlicher Leistungen. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Menschen im Existenzminimum Kontoführungsgebühren aus einem ohnehin zu niedrigen Regelsatz finanzieren müssen. Dieses Geld fehlt dann für Lebensmittel, Strom oder Medikamente“, betont Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD Niedersachsen: „Wir fordern deshalb ein grundsätzlich kostenfreies Basiskonto für alle Menschen im Leistungsbezug.“
Seit 2016 besteht zwar ein gesetzlicher Anspruch auf ein Basiskonto mit grundlegenden Funktionen. Banken dürfen dafür jedoch Gebühren verlangen, die häufig zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr liegen. Die tatsächlichen Kosten werden im Regelbedarf nicht ausreichend berücksichtigt.
Der SoVD in Niedersachsen sieht insbesondere die niedersächsischen Sparkassen in der Verantwortung. Als Institute mit öffentlichem Auftrag sollten sie Menschen im Leistungsbezug ein kostenfreies oder deutlich vergünstigtes Giro- beziehungsweise Basiskonto anbieten. „Die Landesregierung muss darauf hinwirken und sich zudem auf Bundesebene für ein kostenfreies Basiskonto sowie eine realitätsgerechte Anpassung der Regelbedarfsermittlung einsetzen“, unterstreicht Swinke.
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Wahlhilfebroschüre in Leichter SpracheFür Menschen mit Behinderung: Infos rund um die Kommunalwahl in Niedersachsen
LV Niedersachsen 29. Juli 2026 Hannover
Am 13. September findet in Niedersachsen die Kommunalwahl statt. Dann entscheiden die Bürger*innen für die nächsten Jahre über die Politik in Städten und Gemeinden mit. Damit alle Wahlberechtigten – auch Menschen mit Behinderung – ihre Stimme abgeben können, haben der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, der Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. und der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. eine Wahlhilfebroschüre in Leichter Sprache herausgebracht.
Was ist Demokratie? Was macht eigentlich eine Kommune? Wer ist wahlberechtigt? Was steht auf dem Stimmzettel und wie funktioniert die Stimmabgabe? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Broschüre „Niedersachsen wählt. Wählen Sie mit.“. Sie richtet sich an Menschen mit Lernbehinderung oder Deutsch als Fremdsprache, ist in Leichter Sprache verfasst und enthält zusätzlich zahlreiche Illustrationen, Wissens- und Infokästen. Auch Erstwähler*innen profitieren von der informativen Broschüre. Mit ihrer Publikation möchten die beteiligten Verbände Betroffene über das Wahlprozedere informieren und sie zur Stimmabgabe ermutigen.
Der Abschnitt „10 Themen für eine gute Politik“ trägt darüber hinaus zur politischen Bewusstseinsbildung und zum kritischen Nachfragen bei entscheidenden politischen Themen bei. Hier wird unter anderem erläutert, wie wichtig Teilhabe und Mitbestimmung für Menschen mit Behinderung sind und welche Bedeutung barrierefreies Denken und Planen, inklusive Bildung, digitale Teilhabe sowie Arbeiten und Wohnen für gelebte Inklusion haben.
Die Broschüre kann als barrierefreies PDF-Dokument im Internet unter www.sovd-nds.de im
Bereich Service/Publikationen/Broschüren heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare können kostenfrei direkt hier bestellt werden. Auch eine Bestellung per E-Mail an
sozialpolitik@sovd-nds.de oder per Telefon (0511 70148-93) ist möglich.
Familien in Niedersachsen fehlen verlässliche BetreuungsangeboteSoVD-Umfrage: Mängel bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf
LV Niedersachsen 28. Juli 2026 Hannover
Dieser Frage ist der SoVD mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey nachgegangen. Das Ergebnis: Die Befragten finden, dass es zu wenig Betreuungsplätze gibt und Familie und Beruf sich nur schwer miteinander vereinbaren lassen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen fordert deshalb vom Land eine verlässliche Kinderbetreuung und mehr Unterstützung von Frauen im Job.
Das Urteil der SoVD-Befragung ist vernichtend: Über 54 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass es zu wenig Kita-Plätze und zu wenig Betreuungsmöglichkeiten für Schulkinder gibt. „Auch wenn Betroffene in Niedersachsen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben, sieht die Realität für Eltern oft anders aus. In vielen Kommunen gibt es nicht ausreichend Personal und darunter leidet auch die Verlässlichkeit der Betreuung“, erläutert Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Dies mache auch eine Untersuchung der Bertelsmann Stiftung deutlich: „Nicht mal 20 Prozent der Kitas haben den empfohlenen Personalschlüssel. Die Landesregierung muss sich endlich dem Fachkräftemangel stellen.“
Die Befragten der SoVD-Umfrage bewerten auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schlecht. Fast 45 Prozent finden, dass diese in Niedersachsen nicht gegeben sei. „Dieses Ergebnis ist fatal, da vor allem Frauen unter einer schlechten Vereinbarkeit leiden. Sie arbeiten nach der Geburt eines Kindes häufig in Teilzeit. Die Folgen sind dann eine geringe Rente und Altersarmut“, sagt Swinke. Er fordert zudem eine bessere Unterstützung von Alleinerziehenden, die besonders auf eine verlässliche Betreuung und flexible Arbeitszeitmodelle angewiesen sind, um im Alter genug Geld zum Leben zu haben.
Noch detailliertere Ergebnisse und unsere Forderungen finden Sie unter https://www.sovd.de/civey-umfrage .
Hinweis zur Methodik: Civey hat für den SoVD vom 18.06. bis 06.07.2026 online 2.000 erwerbstätige Eltern von Kindern bis 18 Jahren im Haushalt befragt. Die Ergebnisse auf Ebene der Bundesländer sind repräsentativ auf Basis einer modellbasierten, statistischen Methode für kleine Datenräume. Der statistische Fehler auf Ebene der Bundesländer liegt bei 4,1 - 4,2 Prozentpunkten. Weitere Informationen zur Methodik finden Sie unter (https://civey.com/ueber-civey/unsere-methode.
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Pflegereform bringt ab 2027 möglicherweise Verschlechterungen für BetroffeneSoVD rät: Pflegegrad beantragen bevor Änderungen greifen
LV Niedersachsen 21.07.2026 Hannover
Sie fühlen sich nicht mehr ganz fit und überlegen, einen Pflegegrad zu beantragen? Dann sollten Sie jetzt handeln! Dazu rät der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen. Denn durch den Gesetzesentwurf für die geplante Pflegereform kann es ab 2027 schwieriger werden, einen Pflegegrad oder eine Höherstufung zu bekommen.
Höhere Voraussetzungen bei den Pflegegraden 1 und 2 sowie eine strengere Begutachtung: Wird der Gesetzesentwurf so, wie die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ihn plant, umgesetzt, kann es zu Verschlechterungen für Pflegebedürftige kommen. „Die vorgesehenen Änderungen sind noch nicht beschlossen und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren ändern. Sollte der Referentenentwurf jedoch in dieser Form umgesetzt werden, könnten insbesondere Menschen betroffen sein, deren Bewertung nur knapp oberhalb der derzeitigen Schwellenwerte liegt“, sagt Frank Rethmeier, Rechtsanwalt und Leiter des Sachgebiets Sozialrecht beim SoVD in Niedersachsen.
Diejenigen, die bereits einen Pflegegrad haben, müssen sich keine Sorgen machen. „Wer bereits nach dem bis Ende des Jahres geltenden Recht einen Pflegegrad erhalten hat, soll diesen nicht allein aufgrund der geplanten höheren Schwellenwerte verlieren. Eine Herabstufung oder Aufhebung kann aber weiterhin in Betracht kommen, wenn sich die tatsächliche Pflegesituation wesentlich verbessert hat“, erläutert der Rechtsanwalt und ergänzt: „Betroffene, die schon einen Pflegegrad haben, sollten jetzt überlegen, ob eventuell eine Höherstufung infrage kommt.“ Dabei kann der SoVD Ratsuchende in seinen rund 50 Beratungszentren in ganz Niedersachsen unterstützen. „Wir helfen gerne bei der Beantragung und besprechen auch, ob sich ein Antrag auf eine Höherstufung lohnt“, so Rethmeier.
Eine Übersicht über die SoVD-Beratungszentren gibt es im Internet unter www.sovd-nds.de/beratung/beratungszentren. Für Rückfragen oder Terminvereinbarungen steht der Verband auch telefonisch unter 0511 65610722 zur Verfügung.
Übrigens: Wenn Pflegebedürftige oder deren Angehörige vorab unverbindlich prüfen möchten, welcher Pflegegrad ihnen möglicherweise zusteht, können sie den Online-Rechner des SoVD nutzen. Dieser ist unter www.sovd-nds.de/service/digitale-helfer/pflegegradrechner abrufbar.
Beiblatt kann bei Landesamt für Soziales beantragt werdenMit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis Wertmarke beantragen und ÖPNV nutzen
WS 24.07.2026 KV Schaumburg
Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis beim niedersächsischen Landesamt für Soziales, Familie und Jugend kostenlos oder vergünstigt ein Beiblatt mit einer Wertmarke beantragen – und damit den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in ganz Deutschland für bis zu 12 Monate kostenfrei nutzen. Welche Merkzeichen dazu berechtigen und was darüber hinaus wichtig zu wissen ist, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Stadthagen.
Mit den Merkzeichen G (Gehbehinderung), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), H (Hilflosigkeit), Bl (Blindheit) oder Gl (Gehörlosigkeit) im Schwerbehindertenausweis haben Menschen mit einer Behinderung die Möglichkeit, beim niedersächsischen Landesamt für Soziales, Familie und Jugend ein Beiblatt mit Wertmarke zu beantragen. Mit diesem können sie für sechs beziehungsweise 12 Monate den ÖPNV in ganz Deutschland nutzen. „Bei den Merkzeichen G, aG und Gl kostet diese Wertmarke für ein halbes Jahr aktuell 53 Euro, für ein ganzes Jahr 104 Euro. Liegt das Merkzeichen H oder Bl vor oder werden Leistungen der Grundsicherung beziehungsweise Sozialhilfe bezogen, ist die Beantragung kostenlos“, weiß SoVD-Berater*in SoVD Beratungszentrum in Stadthagen.
Gut zu wissen: Geht das Geld bis zum 5. eines Monats beim Landesamt ein, gilt die Wertmarke schon ab dem laufenden Monat. Erfolgt die Zahlung später, ist das erst zum Folgemonat der Fall. Bei einer Fahrkartenkontrolle muss neben dem gültigen Beiblatt auch der Schwerbehindertenausweis vorgezeigt werden. Auch Hilfsmittel dürfen im ÖPNV kostenlos mitgenommen werden. „Allerdings empfiehlt es sich, bei besonders schweren oder großen Hilfsmitteln wie einem Elektro-Rollstuhl, das jeweilige Verkehrsunternehmen zu kontaktieren und in Erfahrung zu bringen, ob eine Mitnahme tatsächlich möglich ist. Zudem sollte eine Fahrt am besten im Vorfeld angemeldet werden, um Komplikationen zu vermeiden“, rät SoVD Beratungszentrum Stadthagen.
SoVD Deutschland
SoVD-Beratungszentrum Stadthagen
Breslauer Straße 2-4
31655 Stadthagen
Telefon: 05721-3477
Telefax: 05721-82468
E-Mail: info.stadthagen@sovd-nds.de
Lassen Sie Ihre Anfahrt über einen Routenplaner berechnen (Google Maps – externer Link).
Eigenanteil in Niedersachsen steigt auf über 3.000 EuroPflegeheimbewohner*innen endlich finanziell entlasten
Hannover. Die finanzielle Belastung für Menschen, die in einem Pflegeheim leben, wird immer größer. Mittlerweile müssen sie in Niedersachsen monatlich 3.008 Euro dazu bezahlen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen sieht seine schlimmsten Befürchtungen bestätigt und fordert das Land auf, endlich die Investitionskosten zu übernehmen und Betroffene so zu entlasten.
Wer in ein Pflegeheim kommt, muss im ersten Jahr über 3.000 Euro monatlich selbst bezahlen. Das geht aus einer Erhebung des Verbands der Ersatzkassen hervor. Damit erhöht sich der sogenannte Eigenanteil im Vergleich zu 2025 noch einmal um über 200 Euro. „Die Kosten für einen Pflegeheimplatz steigen ins Unermessliche. Das kann sich kaum noch jemand leisten“, sagt Dirk Kortylak, Vorstand des SoVD in Niedersachsen. Das erleben die SoVD-Berater*innen auch in ihrem Alltag. „Zu uns kommen meistens die Angehörigen, die nicht mehr weiterwissen und finanziell am Limit sind. Wir beantragen dann Hilfe zur Pflege, obwohl die Pflegebedürftigen oft ihr Leben lang gearbeitet. Das ist wirklich unwürdig“, betont Kortylak.
Aus SoVD-Sicht muss das Land Niedersachsen deshalb die Investitionskosten übernehmen, die derzeit bei monatlich rund 570 Euro liegen. „Das würde Pflegebedürftige ein Stück weit entlasten“, so der SoVD-Vorstand. Die Argumentation, dass das für das Land zu teuer sei, lässt er nicht gelten: „Derzeit geht das Ganze zu Lasten der Kommunen, die die Hilfe zur Pflege zahlen. Das ist also nur ein anderer Topf.“ Er frage sich, wie lange das Land noch mit konkreter Unterstützung warten wolle, um die Menschen vor großen finanziellen Problemen zu bewahren.
„Gerade im Hinblick auf die Pflegereform, die die Bundesgesundheitsministerin plant, muss die Landesregierung eingreifen. Die Menschen sind massiv verunsichert. Insbesondere Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen kann man das nicht weiter zumuten“, macht Kortylak deutlich.
Zuschuss kann bei Agentur für Arbeit beantragt werdenBerufsausbildungsbeihilfe: Finanzielle Unterstützung in der Ausbildung
WS 11.02.2026 KV Schaumburg
Ob Miete, Lebensmittel oder Fahrten nach Hause: Wenn die Vergütung während der Ausbildung nicht ausreicht, um anfallende Kosten zu decken, kann unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Alles Wichtige zu dem Zuschuss und den geltenden Bedingungen erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Ort.
Auszubildende können unter Umständen in Form von der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit erhalten. Als wichtige Voraussetzung für diesen Zuschuss muss eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert werden. Gleichzeitig muss entweder der*die Auszubildene über 18 Jahre alt oder verheiratet sein, die Entfernung zwischen Ausbildungsbetrieb und Elternhaus zu groß sein, um zu Hause wohnen zu können, oder ein Kind mit in der eigenen Wohnung leben. „Darüber hinaus kann die Berufsausbildungsbeihilfe auch im Falle einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder einer Assistierten Ausbildung bezogen werden. Ein Anspruch auf diesen Zuschuss besteht allerdings nicht bei einer schulischen Ausbildung etwa zum*zur Physiotherapeuten*Physiotherapeutin oder wenn bereits vergleichbare Leistungen wie beispielsweise Bürger- oder Wohngeld bewilligt wurden“.
Bei der Entscheidung über einen Antrag berücksichtigt die Agentur für Arbeit unter anderem die Höhe der Ausbildungsvergütung, das Einkommen von Eltern sowie Ehe- oder Lebenspartner*innen, geltende Freibeträge und benötigte Zusatzbedarfe, etwa wegen einer Behinderung. „Eine Bewilligung erfolgt üblicherweise zunächst für 18 Monate. Anschließend kann ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt werden“.
Weitere Fragen rund um die Berufsausbildungsbeihilfe und andere Unterstützungsleistungen beantworten die Berater*innen des SoVD-Beratungsdienstes in Stadthagen (s. "Unsere Beratung").
WIR SCHAFFEN SICHERHEIT - Die kompetente SoVD-Beratung
Der SoVD sorgt jeden Tag dafür, dass Menschen sich gut aufgehoben und beraten fühlen. Mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in rund 60 Beratungszentren in ganz Niedersachsen unterstützen Ratsuchende durch ihr Wissen, ihre Expertise und ihren Einsatz und verhelfen ihnen zu ihrem Recht.
Wir unterstützen Sie in den Bereichen
- Rente
- Pflege
- Behinderung
- Gesundheit
- Arbeitslosengeld/Grundsicherung/Sozialhilfe
- Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht
Und das mit großem Erfolg: 2025 haben wir mehr als 30 Millionen an einmaligen Zahlungen für unsere Mitglieder erstritten. Wir helfen, wenn es um das Ausfüllen von Anträgen geht, wenn Widerspruch eingelegt oder Klage eingereicht werden muss.
Der SoVD sorgt jeden Tag dafür, dass Menschen sich gut aufgehoben und beraten fühlen. Mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in rund 60 Beratungszentren in ganz Niedersachsen unterstützen Ratsuchende durch ihr Wissen, ihre Expertise und ihren Einsatz und verhelfen ihnen zu ihrem Recht.
SoVD Schwarzbuch 2025
Habt ihr schon gehört?
Das SoVD Schwarzbuch 2025 des Landesverbandes Niedersachsen ist da.
Für die soziale Gerechtigkeit sind wir permanent im Einsatz für unsere Mitglieder.
Wir haben über 20 Fälle zusammengetragen, die die Probleme bei Rente, Pflege, Behinderung und Co. deutlich machen und zeigen, wie Behörden sowie Kranken- und Pflegekassen mit unseren Mitgliedern umgehen. Unfaire Entscheidungen sind dabei keine Seltenheit.
Die Ausgabe als PDF-Datei und eine Pressemitteilung findet ihr auf der Website www.sovd-nds.de Aktuell.
Breite Zustimmung zur Pflege-BürgerversicherungSoVD-Umfrage: Pflegende Angehörige brauchen mehr Hilfe

04.12.2025 LV Niedersachsen Hannover
Eine Umfrage des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zeigt: Fast 80 Prozent der Befragten in Deutschland finden, dass die staatliche Unterstützung für pflegende Angehörige unzureichend ist. Für Niedersachsen hat dieses Ergebnis besondere Bedeutung, da etwa 85 Prozent der Pflegebedürftigen von Angehörigen zuhause versorgt werden. Der SoVD in Niedersachsen fordert deshalb von der Landesregierung, ambulante Pflegedienste nachhaltiger zu finanzieren und pflegende Angehörige spürbar zu entlasten
Immer mehr Menschen in Niedersachsen werden im Pflegefall zuhause betreut. Meistens, weil sie in ihrer vertrauten Umgebung bleiben möchten, häufig aber auch, weil ein Platz im Pflegeheim zu teuer ist. Die Pflege wird dann in erster Linie von Angehörigen übernommen. „Sie sind der größte Pflegedienst Deutschlands, bekommen aber viel zu wenig Unterstützung“, stellt Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen, fest. Das bestätige auch die Befragung, die das Meinungsforschungsinstitut Civey im Auftrag des Verbands durchgeführt hat. „Die Zahlen machen deutlich, dass sich pflegende Angehörige von der Politik im Stich gelassen fühlen. Es fehlt an Wertschätzung und Entlastung“, so Swinke weiter. Das könne nicht so weitergehen, die Politik müsse die Notbremse ziehen. Aus SoVD-Sicht sind vor allem eine Stärkung und eine nachhaltige Finanzierung von ambulanten Pflegediensten nötig, da sie wesentlich zur Entlastung der Angehörigen beitragen. „Außerdem muss die Landesregierung für mehr niedrigschwellige Unterstützungsangebote direkt vor Ort sorgen“, fordert der Vorstandsvorsitzende. Besonders wichtig sei es aber, dass sich das Land auf Bundesebene für eine Pflegevollversicherung, die alle Leistungen übernimmt, die Einführung eines Familienpflegegelds und für eine Pflege-Bürgerversicherung, in die alle einzahlen, einsetzt. Letztere wird auch von rund 80 Prozent der Befragten der SoVD-Erhebung positiv gesehen. Civey hat für den Sozialverband Deutschland vom 2. bis zum 16. Oktober 2025 online 2.500 Bundesbürger*innen ab 18 Jahren und 500 Personen, die eine*n Angehörige*n pflegen, befragt. Die Ergebnisse sind aufgrund von Quotierungen und Gewichtungen repräsentativ unter Berücksichtigung des statistischen Fehlers von 3,5 Prozentpunkten (Gesamtbevölkerung) und 9,1 Prozentpunkten (pflegende Angehörige) beim jeweiligen Gesamtergebnis. Weitere Informationen zur Methodik finden Sie hier: civey.com/unsere-methode.
Inhalte der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender MenschenDer SoVD Sozialverband Deutschland KV Schaumburg wird Unterstützer der Charta
Der SoVD hat am 08 September 2019 durch den 1. Vorsitzenden Herrn Hans-Dieter Brand erklärt, die Ziele in Deutschland mitzutragen und zu unterstützen.
Der SoVD Ortsverband Obernkirchen bekundet damit die Bereitschaft, sich im Sinne der Charta für die Verbesserung der Situation schwerstkranker und sterbender Menschen, ihrer Familien und der ihnen nahestehenden einzusetzen und auf dieser Grundlage für die Einlösung ihrer Rechte einzutreten.


Mit dem Rollator wieder sicher unterwegsDas richtige Handling mit dem Rollator
Ein Rollator oder Gehwagen ist eine fahrbare Gehhilfe, die aus einem mit Rädern versehenen Stützgestänge besteht.
Funktion und Aufbau
Der Rollator dient gehbehinderten, körperlich schwachen oder unsicheren Personen als Stütze und Gehhilfe. Teilweise besteht nur eine Indikation für den vorübergehenden Einsatz während einer begrenzten Zeit, etwa nach einem Beinbruch oder vor und nach einer Hüftgelenksoperation.
Auf was muss ich beim Kauf eines Rollators achten?
Beim Rollatorkauf sollten Sie auf die korrekte Griffhöhe (Handgelenkshöhe), den Einsatzort (innen/außen), die Handhabung (Wendigkeit, Gewicht, Faltmechanismus) sowie die Sicherheit (Bremsen, Bereifung, Stabilität) achten. Eine individuelle Beratung und eine Testfahrt sind entscheidend, um sicherzustellen, dass der Rollator den eigenen Bedürfnissen entspricht.
Wichtige Kaufkriterien
Griffhöhe und Sitzhöhe:
- Lassen Sie sich die richtige Höhe von einem Fachmann einstellen, um eine gesunde Haltung zu gewährleisten.
- Die korrekte Griffhöhe entspricht Ihrer Handgelenkshöhe im Stehen.
- Die Sitzhöhe sollte so gewählt sein, dass Sie bequem sitzen und mühelos wieder aufstehen können (Faustregel: Abstand Fußboden bis zur Mitte der Kniescheibe).
Einsatzort:
- Innen: Kleinere Räder sind wendiger für enge Räume.
- Außen: Größere Räder sind besser für unebenes Gelände und längere Strecken.
Handhabung:
- Faltmechanismus: Achten Sie auf einen leichten und sicheren Faltmechanismus. Modelle, die sich längs falten lassen, sind oft stabiler.
- Gewicht: Ein leichter Rollator ist einfacher zu handhaben.
- Wendigkeit: Das Modell sollte sich leicht lenken lassen, um schnelle Richtungswechsel zu ermöglichen.
Sicherheit:
- Bremsen: Prüfen Sie, ob die Bremshebel gut erreichbar sind und sich leicht betätigen lassen. Eine Schleifbremse bietet zusätzliche Sicherheit auf Gefällstrecken.
- Bereifung: Achten Sie auf passende und abgenutzte Reifen. Große Räder sind geländetauglicher.
- Stabilität: Der Rollator sollte auch unter Beladung stabil sein. Achten Sie auf die vom Hersteller angegebene Höchstzuladung.
Ausstattung und Zubehör:
- Überlegen Sie, welche zusätzlichen Funktionen Sie benötigen, z. B. eine Tasche, einen Stockhalter oder eine Rückenlehne.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Modelle bezuschusst werden und wie die Kostenübernahme geregelt ist.
Tipps
- Probieren Sie den Rollator ausgiebig aus, idealerweise bei einem längeren Spaziergang, um sicherzugehen, dass er gut zu Ihnen passt.
- Nehmen Sie einen Bekannten mit, der Sie beim Kauf unterstützt.
- Lassen Sie sich die Handhabung, insbesondere das Bremsen und Falten, vom Fachpersonal zeigen.
Was sind Hörgeräte und Hörhilfen?Kauf und Anwendung von Hörgeräten

Laut dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes ist eine Hörhilfe eine technische Lösung, die angeborene oder erworbene Schwerhörigkeit weitgehend ausgleichen soll. Dazu verstärken und modulieren Hörgeräte ein akustisches Signal vor dem eigentlichen Sinnesorgan des Ohres, dem Innenohr.
Es gibt verschiedene Formen von Hörgeräten. Sie ermöglichen Betroffenen, wieder aktiv an ihrem sozialen Leben teilzunehmen.
Wie funktioniert ein Hörgerät?
Jedes Hörgerät besteht aus einem Mikrofon, einem Verstärker und einem Lautsprecher. Das kleine Richtmikrofon nimmt den Schall auf, wandelt ihn in elektrische Impulse um und schickt sie an den Verstärker, der die akustischen Signale verstärkt. In digitalen Hörgeräten übernimmt diese Aufgabe ein Computer-Chip. Er verstärkt genau die Töne, die der Träger nicht mehr gut wahrnimmt und filtert beispielsweise Störgeräusche heraus. Das Ergebnis leitet er dann in den Lautsprecher, der den modulierten Ton an das Innenohr weitergibt. Von dort gelangen die Signale ins Gehirn.
Für wen eignen sich Hörgeräte?
Ein Hörgerät eignet sich für jeden, der schwer hört. Das betrifft in Deutschland immerhin jeden Fünften. Je älter die Betroffenen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Hörminderung im Alter.
Wichtig ist, dass die Hörhilfe auf die individuellen Bedürfnisse des Trägers abgestimmt wird. So stellt etwa ein Sportler andere Anforderungen an sein persönliches Hörgerät als ein älterer Mensch, der das Hörgerät überwiegend zum Fernsehen zuhause benutzt.
Leider fällt es immer noch vielen Menschen schwer zu akzeptieren, dass sie ein Hörgerät bräuchten. Dabei sind die modernen Mini-Hörgeräte und -hilfen längst so klein und doch so leistungsfähig, dass sie kaum mehr auffallen.
Anzeichen dafür, dass Sie eine Altersschwerhörigkeit haben, können zum Beispiel sein:
- Bei lauten Hintergrundgeräuschen fällt es Ihnen schwer, Gesprochenes zu verstehen.
- Sie müssen im Gespräch immer wieder nachfragen.
- Sie haben den Eindruck, Ihr Gegenüber würde nuscheln oder undeutlich sprechen.
- Sie nehmen leise, hohe Geräusche wie Vogelgezwitscher nicht mehr wahr.
- Sie überhören immer häufiger die Türklingel oder das Telefon.
- Sie müssen Ihren Fernseher lauter stellen als früher.
Preise für Hörgeräte: Was kostet eine Hörhilfe?
Die Preise für Hörgeräte reichen von etwa 500 Euro bis hin zu mehreren tausend Euro. Schließlich beinhaltet manches Mini-Hörgerät komplexe Computertechnik.
In der Regel lässt sich sagen: Teure Hörhilfen können meist mehr als preiswerte Geräte. Sie sind außerdem oft kleiner und unauffälliger in ihrer Optik. So sind Hörgeräte hinter dem Ohr in der Regel preiswerter als Hörgeräte im Ohr.
Machen Sie sich am besten vor Ihrem Besuch beim Hörgeräteakustiker schon einmal Gedanken darüber, was Ihnen besonders wichtig ist und auf welche Extras Sie verzichten können.
Hörgeräte: Kostenübernahme der Krankenkasse
Hörgeräte gehören zu den anerkannten Hilfsmitteln und sind im Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog gelistet. Das bedeutet, dass die gesetzlichen und privaten Krankenkassen gemäß § 33 des SGB V die Kosten bezuschussen.(4) Voraussetzung dafür ist eine Hörgeräte-Verordnung, die Sie vom Hals-Nasen-Ohren-Arzt erhalten, sofern ein Hörverlust von mindestens 30 Dezibel vorliegt.
Meist schließen die Krankenkassen Verträge mit qualifizierten Hörgeräte-Herstellern ab. Wie hoch der erstattungsfähige Betrag sein darf, hat allerdings der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen bestimmt. Demnach liegt dieser Festbetrag für eine einohrige Hörgeräteversorgung mit Otoplastik brutto bei bis zu 964,50 Euro, für beide Ohren bei 1.603,81 Euro.(5)
Auf dieser Grundlage werden die Kosten für ärztlich verordnete und medizinisch notwendige Hilfsmittel bis zur Höhe des vereinbarten Preises übernommen. Auch die Kosten für die Nachbetreuung und Reparatur der Hilfsmittel trägt in der Regel die Krankenkasse.
Die gesetzliche Zuzahlung, die Sie zu leisten haben, beträgt zehn Prozent des Abgabepreises, höchstens aber zehn Euro pro Hörgerät. In der Regel haben Sie als Versicherter alle sechs Jahre Anspruch auf einen weiteren Zuschuss von Ihrer Krankenkasse für eine neue Hörhilfe.
Ein Angebot von pflege.de
SoVD empfiehlt, sich frühzeitig zu informieren und vorzusorgenPatientenverfügung und Vorsorgevollmacht

WS 10.11.2025 KV Schaumburg
Ist man plötzlich nicht mehr in der Lage, die eigenen Wünsche zu äußern, ist es wichtig, rechtzeitig vorgesorgt und diese festgehalten zu haben.
In einer Patientenverfügung werden Regelungen zur gewünschten medizinischen Versorgung für den Fall festgehalten, dass der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann. Ebenso ermöglicht eine Vorsorgevollmacht, dass Personen des Vertrauens im eigenen Sinne Angelegenheiten regeln und Entscheidungen treffen können, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
Ausgestellt wird der Rentenausweis bei Beginn der RentenzahlungDer Rentenausweis bietet Vergünstigungen im Alter
WS 28.10.2025 KV Schaumburg
Ein Rentnerausweis ist ein offizielles Dokument der Deutschen Rentenversicherung im Scheckkartenformat, das den Bezug einer gesetzlichen Rente nachweist und für Vergünstigungen berechtigt. Er wird automatisch zusammen mit dem Begrüßungsschreiben an Neurentner verschickt, muss also nicht beantragt werden.
Wie informieren sich Patienten?Dr. Google, wie schlimm ist?
WS 10.11.2025 KV Schaumburg
Immer mehr Menschen suchen bei gesundheitlichen Problemen Hilfe im Internet statt beim Arzt. Das stellt die Beziehung zwischen Medizinern und Patienten zwar auf die Probe, doch damit lässt sich ein gesunder umgang finden.Viele Menschen in Deutschland nutzen das Internet, um sich über Symptome, Diagnosen oder verschriebene Medikamente zu informieren. 67 Prozent gehen im Anschluss an einen Arztbesuch online, um zusätzliche Infos zu recherchieren. Im vergangenen Jahr waren es noch 61 Prozent.
Das bewirken verständliche Informationen
Viele Patienten möchten ihre Diagnosen verstehen. Sie müssen sich für oder gegen bestimmte Behandlungen entscheiden. Sie wollen wissen, wie bestimmte Medikamente einzunehmen sind und auch wie sie wirken und weshalb sie eingenommen werden müssen. Sie möchten Entlassbriefe nach einem Krankenhausaufenthalt verstehen oder die Erkrankungen und Behandlungen von Angehörigen nachvollziehen.
Dafür sind verständliche Informationen wichtig!
Denn Patienten, die ihre Erkrankung verstehen, …
können ihren Ärzten die richtigen Fragen stellen
können bewusste Entscheidungen treffen (z.B. für oder gegen eine Operation)
entwickeln keine unnötigen Ängste oder werden von diesen befreit
halten sich eher an die vom Arzt verordnete Therapie (z.B. regelmäßige und korrekte Medikamenteneinnahme, Anpassung von Gewohnheiten und Lebensumständen wie Sport oder Ernährung)
verhalten sich insgesamt gesundheitsbewusster
erlangen eine höhere Gesundheitskompetenz und können damit zu Experten der eigenen Gesundheit werden
Psyche und Körper beeinflussen sich bei Magen-Darm-Erkrankungen gegenseitigKörper und Seele
WS 15.11.2025 KV Schaumburg
Reha, wo du willst! Im Reha-Zentrum Bad Brückenau gehören Psychologie und Gastroenterologie zusammen. Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts können psychische Ursachen haben oder psychische Probleme auslösen.
Riecht man etwas? Kann ich noch gefahrlos aus dem Haus? Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts gehen häufig mit Durchfällen, Inkontinenz und Schmerzen einher. Scham, Ängste, gedrückte Stimmung und ein negatives Selbstbild sind nicht selten die Folge. „Für die meisten sind Magen-Darm-Erkrankungen eine schwere Herausforderung“, sagt Ralph-Michael Karrasch, Chefarzt für den Bereich Psychosomatik im Reha-Zentrum Bad Brückenau Klinik Hartwald. Hier werden Psychologie und Gastroenterologie zusammengedacht. „Wir haben Rehabilitanden, bei denen eine Erkrankung des Magen-Darm-Trakts psychische Probleme ausgelöst hat“, erklärt Karrasch. „Und auch umgekehrt: Psychische Erkrankungen können massive Beschwerden im Magen-Darm-Bereich verursachen.“ In Bad Brückenau besteht deshalb die Möglichkeit zu einer fünfwöchigen „dualen Reha“: für Körper und Seele.
Das Rehazentrum in Bad Brückenau ist eine von rund 100 Kliniken der Deutschen Rentenversicherung. Aufgrund des Wunsch- und Wahlrechts können Rentenversicherte mitbestimmen, in welcher Klinik sie ihre Reha verbringen. Bad Brückenau beispielsweise ist ein bayerisches Staatsbad mit interessanter Bäderarchitektur in der wunderschönen Landschaft der Rhön.
„Wir erleben häufig, dass Menschen sich wegen ihrer Erkrankung sozial isolieren und am öffentlichen Leben nicht mehr teilnehmen“, erklärt Donat Sammer, Kaufmännischer Direktor der Klinik. Sie fragen sich, ob sie ihrer Arbeit noch nachgehen, sich mit Freunden treffen oder in den Urlaub fahren könnten.
Viel Fachwissen unter einem Dach
Da in einer Reha viel Expertise unter einem Dach versammelt ist, können Betroffene nicht nur medizinisch viel lernen, sondern sich auch untereinander austauschen; Gruppen- und Einzeltherapie helfen, Angstgruppen und Entspannungsübungen ebenfalls.
Vor allem aber könne man sich mit weniger Druck in der Öffentlichkeit ausprobieren, betont Sammer. Manche müssten sich etwa nach einer Operation an einen künstlichen Darmausgang gewöhnen. Wenngleich die Anfangsphase nach einem solchen Eingriff herausfordernd ist: Eine Rehabilitation ermutigt die Patienten, Alltag und Beruf wieder zu meistern und eine gute Lebensqualität zu erreichen.
Quelle: zukunft jetzt - Das Magazin der Deutschen Rentenversicherung Ausgabe 4/25