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Bericht - 01.02.2024

Erwerbsminderungsrente

Der Weg vom Berufstätigen in die Armut ist nicht weit. Wenn ein Unfall oder eine schwerwiegende Krankheit dazwischenkommt. Man bekommt in den ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähigkeit Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Danach bekommt man Krankengeld von der Krankenkasse, dieses sind schon finanzielle Einbußen. Die man bei den heutigen Lebenshaltungskosten teilweise schwer kompensieren kann. Man ist also doppelt gestraft, erst durch die Krankheit bzw. den Unfall und nun noch durch das Krankengeld.

Das Krankengeld orientiert sich am Arbeitseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate und beträgt davon 70 Prozent. Es wird pro Kalendertag berechnet. Das Krankengeld ist auf den gesetzlichen Höchstbetrag von 120,75 Euro pro Tag (Wert 2024) begrenzt. Das Krankengeld wird max. 78 Wochen bezahlt.

Sind Arbeitnehmende länger als 78 Wochen arbeitsunfähig, endet ihr Anspruch auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Danach können die Betroffenen das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beziehen oder einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

Die Erwerbsminderungsrente wird unterteilt in volle Erwerbsminderungsrente und halbe Erwerbsminderungsrente. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente darf man weniger als 3 Std. täglich einer Tätigkeit nachgehen und bei einer halben sind es mehr wie 3 Std. und weniger als 6 Std. täglich. Wer eine Erwerbsminderungsrente bekommt, ist so krank, dass er kaum oder gar nicht mehr arbeiten kann, und muss außerdem meist hohe Abschläge auf seine Rente hinnehmen.

Sollten sie sich in den oben genannten Situationen selbst wiederfinden. Ist es Zeit einen Termin in ihrem SOVD-Servicezentrum zu machen, um ihre ganz individuelle Situation zu besprechen.